Durch die Anmeldung bei Katha’s Kitchen, wird ein Vertrag zwischen Katha’s Kitchen und dem Essensteilnehmer bzw. dessen gesetzlichen Vertreter abgeschlossen. Die nachfolgende AGB dient der transparenten Darstellung und Pflichten im Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsnehmern.

Rahmenvereinbahrung mit dem Schulträger

Grundlage für den Vertrag ist ein Dienstleistungsvertrag zwischen Katha’s Kitchen und dem jeweiligen Schulträger. Ändern sich die Bedingungen des Dienstleistungsvertrages, ist Katha’s Kitchen berechtigt, den geschlossenen Vertrag an die neuen Bedingungen anzupassen. Endet der Vertrag mit dem jeweiligen Schulträger, so endet auch der erteilte Auftrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Vertragsbeginn

Die Anmeldung erfolgt unter www.kathas-kitchen.de. Bei einer Anmeldung werktags bis 14:00 Uhr, ist die Essensteilnahme ab dem übernächsten Werktag möglich. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Bei Zahlung durch Überweisung ist die Teilnahme am Essen nur möglich, wenn das Kundenkonto ein Guthaben aufweist.

Je nach Schulform erhält der Essensteilnehmer eine Kundenkarte bzw. gegen eine Gebühr einen ID Chip zur Vorlage bei der Essensausgabe oder wird der Essensausgabe der Schule namentlich genannt. Die Karte bzw. der Chip sind nicht übertragbar.

Die Anmeldebestätigung bzw. eine Kopie des unterschriebenen Vertrags kann ausgedruckt und der Schule vorgelegt werden.

Der Vertrag beginnt zu dem angegebenen Datum im Feld „Vertragsbeginn“ auf dem Vertragsantrag von Katha´s Kitchen, wenn Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Anmeldung akzeptiert haben. Ohne Angabe von Gründen, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von Ihrem Widerrufsrecht, Gebrauch machen. In diesem Zeitraum genommene Mahlzeiten müssen jedoch bezahlt werden.

Einverständniserklärung zur Datenspeicherung

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Katha’s Kitchen zum Zwecke der Belieferung mit Mittagessen und Katha’s Kitchen aufgrund der daraus resultierenden Abrechnung meine Daten speichert und verarbeitet. Die Adress- & Kontodaten sowie auf dem Konto geführte Buchungsvorgänge werden auf dem Server unseres Online-Partners gespeichert und sind nur dem Vertragspartner bzw. Essenteilnehmer selbst und den Verantwortlichen bei Katha’s Kitchen zugänglich. Die Daten werden vertraulich behandelt und unterliegen den Datenschutzbedingungen.

Preise

Die Preisgestaltung ist unterschiedlich und abhängig vom jeweiligen Schulträger, somit nicht vom Bezirk oder anderen Trägern (ausgenommen BuT) Subventioniert. Den für Ihre Schule gültigen Preis entnehmen Sie der Website www.kathas-kitchen.de/schule oder erfragen diesen bei Katha’s Kitchen. Dieser Preis ist der Endpreis. Es entstehen keine weiteren Kosten. Hiervon ausgenommen sind eventuell anfallende Kosten für den Datentransfer seitens Ihres Internetanbieters und eventuelle Mahn- und Rückbuchungsgebühren.

Kontoübersicht und Abbestellungen

Nach Anmeldung bei Katha’s Kitchen online können durch den Vertragspartner bzw. Essensteilnehmer vorgenommen werden:

  • Änderung des Passwortes: dieses muss aus mindestens sechs Zeichen(Buchstaben, Zahlen, Sonderzeichen) bestehen
  • Änderungen / Aktualisierung der Stammdaten
  • Abfragen des Kontostandes der Buchungsvorgänge mit Datum
  • Abrufen des Speisenplanes
  • Ab- & Zubestellungen

Abbestellungen sind bis 07:00 Uhr des jeweiligen Liefertages nur aus triftigen Gründen (Krankheit oder Ähnliches) möglich. Zubestellungen sind bis einen Tag (08:00 Uhr) vor dem jeweiligen Liefertages möglich. Nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten werden nur dann nicht berechnet, wenn die Abbestellung fristgerecht erfolgte.

Zahlungsbedingungen

Berechnet wird die Anzahl der bestellten und gelieferten Portionen des entsprechenden Bestellzeitraumes, worauf eine Rechnungslegung erfolgt, die durch Überweisung ausgeglichen werden muss. Als Nachweis gilt der Kontoauszug Ihrer Bank. Unabhängig vom Forderungsbetrag, müssen Überweisungen einen Mindestwert von 20,00 € aufweisen. Es müssen Vertragsnummer (VID) sowie der Name des Essenteilnehmers enthalten sein. Andernfalls ist eine Zuordnung zum Kundenkonto nicht möglich.

Für Mahnungen nach Verzugseintritt werden Mahnkosten von 5,00 € erhoben, wobei der Vertragspartner den Nachweis führen kann, es sein keine oder geringere Kosten entstanden. Bei nicht fristgerechter bzw. ausbleibender Zahlung können wir von unserem Recht auf Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen und die Belieferung der offenen Beträge aussetzen. Wir sind im Rahmen des Dienstleistungsvertrages verpflichtet, den Vertragspartner und die jeweilige Einrichtung spätestens fünf Tage vorher über das Aussetzen der Belieferung zu informieren. Darüber hinaus behalten wir uns vor, für zukünftige Zeiträume Vorkasse zu verlangen. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der bereits erfüllten Leistung.

Bankgebühren für nicht eingelöste Lastschriften, z.B. nicht gedecktes Konto oder falsche Kontoangaben sind durch den Kontoinhaber zu tragen und werden im Folgemonat in Rechnung gestellt.

Der Vertragspartner erklärt sich einverstanden, dass Katha’s Kitchen das Inkasso für Katha’s Kitchen übernimmt und ermächtigt Katha’s Kitchen.

Ausgegebene Kundenkarten / ID-Chips bleiben Eigentum von Katha’s Kitchen. Für eine Ersatzkarte bzw. einen Ersatzchip wird ein Entgeld in Höhe von 5,00 € in Rechnung gestellt.

Haftung

Der Vertragspartner haftet bei Verlust der Kundenkarte bzw. des ID-Chips bis zur Sperrung für eventuellen Missbrauch.

Das persönliche Kennwort darf nur vom Vertragspartner und dem Essensteilnehmer bekannt sein. Für eventuellen Schaden, der durch fahrlässigen Umgang mit dem Kennwort entsteht, haftet ausschließlich der Vertragspartner.

Eine Sperrung / Entsperrung des Kontos kann vom Vertragspartner telefonisch beauftragt werden. Nach Prüfung der Legitimation erfolgt die Sperrung / Entsperrung durch Katha’s Kitchen.

Bei Verlust der Kundenkarte oder des ID-Chips, kann nach entsprechender Legitimation eine Ersatz Kundenkarte oder ein Ersatz ID-Chip beantragt werden. Das auf dem Nutzerkonto gespeicherte Guthaben bleibt erhalten.

Kündigung & Vertragslaufzeiten

Sie können bis zur vorletzten Woche des Monats den Vertrag für den folgenden Monat kündigen. Kündigungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich an Katha’s Kitchen mitgeteilt werden (nicht der Schule, den Lehrern oder Erziehern). Eine Kündigung per eMail ist nur dann zulässig, wenn eine Lesebestätigung angefordert wird und auf Verlangen vorgelegt werden kann. Eine Kündigung gemäß § 314 BGB wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Verträge mit subventionierten Vertragspartnern (gebundener Ganztag, Klassenstufe 1-6) gelten für das laufende Schuljahr. Verträge mit BuT unterstützten Essensteilnehmern gelten solange, wie auf dem Berlinpass vermerkt ist. Wird der Vertrag nicht bis spätestens zum 31.07. eines Jahres schriftlich gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Schuljahr. Die Kündigung muss von der jeweiligen Schule bestätigt werden. Eine Kündigung gemäß § 314 BGB wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass alle Verträge auch über den Schuljahreswechsel hinaus ihre Gültigkeit behalten. Sie müssen für neue Schuljahre daher keinen neuen Vertrag abschließen. Sie behalten Ihre Vertragsnummer. Es muss daher auch im Falle eines Schulwechsels eine schriftliche Kündigung mit Nachweis erfolgen. Ein Vertragsende entsteht automatisch bei Beendigung der Schulpflicht an der jeweiligen Einrichtung.

Bei Vertragsende gibt der Essensteilnehmer den ID-Chip bzw. die Kundenkarte in der jeweiligen Ausgabeküche zurück. Der Pfand und das Restguthaben auf dem Kundenkonto werden an den Vertragspartner nach Ablauf der Kündigungsfrist ausgezahlt.

Änderung der AGB

Katha’s Kitchen behält sich die Änderung der AGB vor. Die Veröffentlichung erfolgt im Internet unter www.kathas-kitchen.de.

Für Berlinpass Inhaber

Die Leistungen aus dem Bildungs- & Teilhaberpaket werden berücksichtigt, wenn Katha’s Kitchen die Kopie des gültigen Berlinpasses mit aktueller Gültigkeitsdauer vorliegt. Melden Sie Ihr Kind bitte vorher bei Katha’s Kitchen online (siehe Vertragsantrag) an. Danach senden Sie bitte an Katha’s Kitchen eine Kopie des Berlinpasses mit den Angaben:
Der Kundennummer
Des Namen Ihres Kindes und der Schule
per Post: Katha’s Kitchen, Mühlenbecker Chaussee 17, 16348 Wandlitz/ Schönwalde zu.

Es reicht nicht aus, eine Kopie des Berlinpasses im Sekretariat abzugeben. Bitte tragen Sie selbst dafür Sorge, dass der Berlinpass verlängert wird und Katha’s Kitchen eine Kopie des verlängerten Berlinpasses erhält.

Wenn der Berlinpass abläuft, können die Leistungen aus dem Bildungs- & Teilhaberpaket nicht berücksichtigt werden. Bei verspätetem Einreichen der Verlängerung kann rückwirkend keine Gutschrift erfolgen. Dafür wenden Sie sich bitte an Ihren Leistungsträger.

 

Stand: Februar 2019